Der Winter steht vor der Tür. Und damit steigt auch die finanzielle Belastung der hohen Energiekosten. Damit niemand das alleine stemmen muss, wird der Bund die Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme im Dezember übernehmen. Das hat die Bundesregierung beschlossen und kommt jetzt bald ins Parlament. Und so soll es aussehen:
Man bekommt entweder die für Dezember veranschlagte Abschlagszahlung erst gar nicht von Eurem Gasanbieter abgebucht oder der Abschlag wird zwar abgebucht, aber unverzüglich wieder zurückerstattet. Das hängt vom jeweiligen Energielieferanten ab. In beiden Fällen soll das automatisch passieren.
Wenn man keinen direkten Vertrag mit einem Energielieferanten habt, sondern der Verbrauch von Gas oder Fernwärme über die jährliche Betriebskostenabrechnung abgerechnet wird, erhält man die Entlastung von seinen Vermieter:innen im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung. Auch hier soll gelten: Das läuft automatisch ohne Antrag.
Wir lassen niemanden alleine. Mit der Dezember-Hilfe machen wir einen wichtigen Schritt, bevor im kommenden Jahr die Strom- und Gaspreisbremsen an den Start gehen. Deutschland packt das!
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Wir entlasten Rentner:innen mit einer Direktzahlung von den hohen Energiekosten! Im Dezember wird eine steuerpflichtige Energiepreispauschale von 300 Euro ausgezahlt. ????
Rentner:innen erhalten die 300 Euro zusätzlich, um die hohen Energiekosten abzufedern. Ganz automatisch, ohne Antrag! Darum haben wir uns letzte Woche im Bundestag gekümmert.
Hier die Antworten zu den wichtigsten Fragen:
Wie und wann kommt die Energiepreispauschale?
Die Einmalzahlung erfolgt automatisch durch die Rentenzahlstellen bis zum 15. Dezember.
Wer hat Anspruch?
Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Aber auch Pensionär:innen des Bundes, Versorgungsbeziehende nach dem Soldatenversorgungsgesetz sowie Rentenbeziehende bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau bekommen die Energiepreispauschale.
Wichtig: Der Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland.
Muss die Energiepreispauschale versteuert werden?
Und wird sie auf Sozialleistungen angerechnet?
Die Energiepreispauschale soll im Sinne der Steuergerechtigkeit der Steuerpflicht unterliegen. Sie wird aber nicht bei einkommensabhängigen Sozialleistungen angerechnet und unterliegt auch nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.
Gesellschaftlicher Zusammenhalt, Frieden in Europa, Energieversorgung, Klima, Pandemie: Noch nie stand unser Land vor so vielen Krisen wie in den letzten zwei Jahren. In dieser Zeitenwende müssen wir neue Wege gehen, damit auch hier in Baden-Württemberg allen Menschen gerechte Chancen in unserer Gesellschaft ermöglicht werden.
Bei unserem Landesparteitag am 19. November wollen wir deshalb nicht nur unseren Landesvorstand neu wählen, sondern uns inhaltlich mit der Frage beschäftigen, was es in der Landespolitik jetzt braucht, um soziale Ungleichheiten zu überwinden und in diesen Krisenzeiten niemanden allein zu lassen. Wir freuen uns sehr, dass Bundeskanzler Olaf Scholz vor Ort in Friedrichshafen sein wird, um wichtige Impulse aus der Bundespolitik einzubringen.
Diese Woche beginnt überall im Land das neue Semester – wir sind gemeinsam mit den Jusos Baden-Württemberg und der SPD-Fraktion im Landtag unterwegs, um allen Studierenden viel Erfolg für das neue Semester zu wünschen!
Für uns ist klar: Alle sollen, unabhängig von ihrer Herkunft, ohne existenzielle Sorgen studieren können. Damit es für mehr als Nudeln mit Ketchup reicht, hat die SPD im Bund dafür gesorgt, dass das BAföG so stark wie noch nie zuvor geöffnet wird. Das bedeutet: Mehr BAföG für mehr Menschen durch:
- eine Erhöhung des Grundfreibetrags, des Zuschlags für Kinderbetreuung und der Bedarfsätze,
- eine Erhöhung des Wohnzuschlags,
- eine leichtere digitale Antragsstellung,
- eine Anhebung der Altersgrenze und
- die Förderung von einem einjährigen Studium auch im Nicht-EU-Ausland