Junge Menschen in Baden-Württemberg werden jetzt frühzeitiger in demokratische Diskussions- und Entscheidungsprozesse eingebunden. Die kommunale Ebene sei dafür der beste Platz, weil die Jugendlichen vor Ort unmittelbar die Auswirkungen ihres Engagements erfahren könnten. Darauf hat Innenminister Reinhold Gall am Donnerstag, 11. April 2013, bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlrechts durch den Landtag hingewiesen.
Mit Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten sie nunmehr das Bürgerrecht in der Gemeinde. Dieses beinhalte insbesondere das aktive Wahlrecht bei Gemeinderats-, Kreistags- und Bürgermeisterwahlen. Darüber hinaus könnten 16-Jährige auch an Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Bürgerversammlungen mitwirken.
Allerdings könnten die Jugendlichen künftig auch zu ehrenamtlicher Mitarbeit, etwa als Wahlhelfer, in ihrer Gemeinde herangezogen werden. Das passive Wahlrecht für Gemeinde- oder Ortschaftsrat werde zwar weiterhin erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt.
„Aber vielleicht können wir mit dem aktuellen Schritt auch den einen oder anderen Jugendlichen für eine spätere Kommunalwahl als Kandidaten gewinnen“, sagte der Innenminister. Er wies zugleich darauf hin, dass schon ab 20. August dieses Jahres mit der Aufstellung der Kandidatenlisten für die Kommunalwahl 2014 begonnen werden könne - unabhängig vom genauen Wahltag.
Werden die Kandidatinnen und Kandidaten in Vertreterversammlungen der Parteien gewählt, kann diese Wahl schon ab 20. Mai erfolgen.